Rechtsprechung
   BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4352
BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92 (https://dejure.org/1993,4352)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1993 - 8 AZR 535/92 (https://dejure.org/1993,4352)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 (https://dejure.org/1993,4352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,4352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ruhen eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrages - Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Ablauf des Ruhenszeitraumes im Sinne des Einigungsvertrages - Anforderungan an die Überführung einer Einrichtung nach Art. 13 EV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Eine Einrichtung oder Teileinrichtung wurde im Sinne von Art. 13 EV überführt, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die (Teil-)Einrichtung unverändert fortführte oder er sie unter Erhaltung der Aufgaben, der bisherigen Strukturen sowie des Bestandes an sächlichen Mitteln in die neue Verwaltung eingliederte (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Wurde die (Teil-)Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt, lag hierin keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV (Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - a.a.O.).

    Dementsprechend lag, wie bereits mit Urteil vom 28. Januar 1993 (- 8 AZR 169/92 -, a.a.O.) entschieden, keine Überführung im Sinne von Art. 13 EV vor, wenn eine Einrichtung nur vorläufig mit dem Ziele der Auflösung fortgeführt wurde.

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] schloß die Überleitung auf einen "anderen Hoheitsträger" die Annahme der Abwicklung aus, wenn die Einrichtung tatsächlich erhalten blieb.

    Die das Erfordernis individueller Kündigungen beseitigende Regelung der arbeitsrechtlichen Folgen der Abwicklung in Nr. 1 Abs. 2 EV dient dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] und stellt einen verhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes dar.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BAG a.a.O.; BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).
  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - DB 1993, 585 [BAG 15.10.1992 - 8 AZR 145/92], auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 03.09.1992 - 8 AZR 45/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Diese Überführungsentscheidung konnte eine Einrichtung als ganze oder als eine Teileinrichtung betreffen, die ihre Aufgabe selbständig erfüllen konnte (BAG Urteil vom 3. September 1992 - 8 AZR 45/92 - AP Nr. 1 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 30.06.1992 - 3 Sa 41/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

    Auszug aus BAG, 09.06.1993 - 8 AZR 535/92
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 30. Juni 1992 - 3 Sa 41/92 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 249/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Unzulässiger

    Aus der Sicht des Einigungsvertrags ist die so vollzogene "Privatisierung" Abwicklung; denn die Einrichtung der öffentlichen Verwaltung wird als solche ungeachtet eines realen Fortbestands nicht weiter fortgeführt, eben liquidiert (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 257/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des

    Die Einrichtung der öffentlichen Verwaltung wird als solche ungeachtet eines realen Fortbestands nicht weiter fortgeführt, eben liquidiert (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 79/93

    Abwicklung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nach Einigungsvertrag -

    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine "Überführung" im Sinne von Art. 13, 20 EV (Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - n.v., zu II 2 der Gründe; vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - n.v., zu A II 2 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 257/92 - n.v., zu II 1 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 249/92 - n.v., zu III 1 der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.10.1994 - 8 AZR 396/93

    Voraussetzungen der Überführung einer Einrichtung oder Teileinrichtung der DDR -

    Die "Privatisierung" einer Einrichtung der DDR-Verwaltung war somit ungeachtet ihres realen Fortbestehens keine Überführung im Sinne von Art. 13, 20 EV (Senatsurteile vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 524/92 - n.v., zu II 2 der Gründe; vom 9. Juni 1993 - 8 AZR 535/92 - n.v., zu A II 2 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 257/92 - n.v., zu II 1 der Gründe; vom 26. August 1993 - 8 AZR 249/92 - n.v., zu III 1 der Gründe; vom 23. September 1993 - 8 AZR 336/92 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vom 21. Juli 1994 - 8 AZR 79/93 - n.v., zu B II 2 der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht